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   BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85   

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BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85 (https://dejure.org/1985,7359)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1985 - 9 B 77.85 (https://dejure.org/1985,7359)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - 9 B 77.85 (https://dejure.org/1985,7359)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen; ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann daher nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 [187 f.]).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85
    Derartige Auskünfte stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbständige und zulässige Beweismittel dar (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten" kommen (BVerfGE 63, 197 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82] [213 f.]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergeben oder ob es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordert (BVerwGE 31, 149 [156]).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85
    Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Antragsteller die für die Ablehnung seines Antrags maßgeblichen Erwägungen des Gerichts zur Kenntnis zu bringen, um ihn in den Stand zu setzen, etwa einen neuen oder veränderten Beweisantrag zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 [269]; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 26).
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1985 - 9 B 77.85
    Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Antragsteller die für die Ablehnung seines Antrags maßgeblichen Erwägungen des Gerichts zur Kenntnis zu bringen, um ihn in den Stand zu setzen, etwa einen neuen oder veränderten Beweisantrag zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 [269]; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 26).
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